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Berliner Testament
Als Berliner Testament wird ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten bezeichnet,
mit denen sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und gleichzeitig festlegen, wer nach
dem Tode des länger lebenden Ehegatten Erbe sein wird.
Da durch die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten die pflichtteilsberechtigten
Kinder beim ersten Erbfall enterbt sind und deshalb den Pflichtteil geltend machen können,
wird in einem Berliner Testament häufig zur Verhinderung von Pflichtteilsansprüchen
beim ersten Todesfall die sogenannte Pflichtteilsklausel aufgenommen.
Sinnvoll kann auch eine Wiederverheiratungsklausel sein, um unangemessene Nachteile
für die gemeinsamen Kinder bei Wiederverheiratung des überlebenden
Ehepartners zu verhindern.